Charlie Chapter Tattoo Artist
Tattoo Studio Diepholz

AGB

1. Allgemeines

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten die zwischen mir und dem Kunden ausschließlich geltenden Bedingungen für den Kauf der angebotenen Dienstleistung.
1.2 Es wird sich das Recht vorbehalten, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigungen an den Kunden zu aktualisieren, um sie an neue gesetzliche und/oder rechtliche Anforderungen und/oder geschäftliche Bedürfnisse oder Interessen anzupassen. Diese gelten unverzüglich nach Online-Schaltung


2. Leistungen

2.1 Nach Beratung und Vereinbarung erhält man eine in meinem Stil entsprechende Tätowierung, die ich mit größter Sorgfalt und Engagement erstelle. Dabei werden die Hygiene-Standards, die aus der Hygiene-Verordnung vom 17. August 2001 (Nds. GVBl. S. 598), den Hygienerichtlinien (4. Auflage Fassung DE Stand Januar 2017) der U.E.T.A. e.V., sowie der Krankenhaus- und Praxishygiene: Hygiene beim Tätowieren der AWMF online einhergehen, ausnahmslos eingehalten. Ebenfalls werden nur handelsübliche, zugelassene und zertifizierte Materialien verwendet (REACH-Verordnung).


3. Termin

3.1 Zur Terminvereinbarung wird ein Kontaktformular für individuelle Beratung, Rückfragen, sowie Dokumentations- und Abrechnungszwecken erstellt. Das Formular enthält folgende Daten:

  • Motivwunsch, Körperstelle, ungefähre Größenangabe
  • Ob bereits Tattoos vorhanden sind
  • Vor- und Nachname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Kontaktdaten
  • Beruf
  • Gesundheitsdaten
  • Vereinbarte Zahlungen
  • Terminabstimmung


4. Einverständnis

4.1 Zum Termin ist die Unterzeichnung einer Einverständniserklärung gemäß § 228 StGB für die Tätowierung (Körperverletzung) erforderlich.


5. Pauschalbetrag für Entwurfserstellung und Terminvereinbarung

5.1 Mit der Terminabstimmung kann das Leisten eines individuellen Pauschalbetrag verlangt werden, welcher für Beratung, Entwurfserstellung und Fixierung des vereinbarten Termins berechnet wird.
5.2 Bei fristgerechter Verschiebung (3 Werktage) bedarf es keiner erneuten Zahlung für einen Ersatztermin.


6. Bezahlung

6.1 Da Faktoren wie Hautbeschaffenheit oder Schmerztoleranz nicht vorab bestimmt werden können, wird meist ein individueller Stundensatz vereinbart. Der Zeit- und Arbeitsaufwand sind nicht nur von o. g. Faktoren, sondern auch von Motiv, Größe, Platzierung und Details abhängig. Es ist also immer nur bedingt möglich, eine verbindliche Zeiteinschätzung über die Dauer der Tätowierung zu treffen. So kann die Schätzung und der Preis entsprechend abweichen.
6.2 Sollte ein Pauschalbetrag vereinbart worden sein, kann dieser bei unerwartet hohem Arbeitsaufwand max. 10 – 20 % überschritten werden.
6.3 Eine volle Bezahlung der Mindest-Zeiteinschätzung kann auch dann fällig werden, wenn der Kunde die Sitzung ohne fristgerechte Mitteilung ausfallen lässt, oder die Sitzung vor Ablauf abbricht. Von der Forderung wird abgesehen, wenn der Kunde das Nichterscheinen nachweislich nicht zu verschulden hat und dies aus vertretbaren Gründen nicht mitteilen konnte.
6.4 Ansonsten erfolgt die Bezahlung regulär sofort nach jeder Sitzung – Bar, per Kartenzahlung mit Auflege Funktion oder per PayPal und in voller Höhe.


7. Anweisungen

7.1 Da es sich bei einer Tätowierung um einen Eingriff handelt, bei dem die Haut durchdringt wird, ist mindestens 24 Stunden vor und auch während des Termines folgendes einzuhalten:

  • Erscheinung in einem ordnungsgemäßen, hygienischen Zustand
  • Kleidung, bei der unvermeidliche Farb- oder Blutspritzer in Ordnung sind
  • Stillhalten während des Tätowier Vorganges
  • Bekanntgeben für die Tätowierung relevante Krankengeschichte (z. B. Epilepsie, Tourette-Syndrom, usw.) und Gesundheitszustand, insbesondere ansteckende Krankheiten (z. B. HIV, Hepatitis, usw.)
  • Dies gilt auch für den Fall, dass ansteckende Krankheiten erst nach Auftragserteilung und/oder nach Ausführung der Tätowierungsarbeit bekannt werden.
  • Keine Einnahme von Medikamenten ohne vorherige Absprache (vor allem gerinnungshemmende, oder hautbetäubende Medikamente)
  • Es darf kein Alkohol oder Betäubungsmittel konsumiert werden
  • Pflegeanweisung nach der Tätowierung sind zwingend einzuhalten


8. Urheberrecht

8.1 Die Entwürfe unterliegen dem Urheberrechtsgesetz vom 09. September 1965 (BGBI. I S. 1273), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 23. Juni 2012 (BGBI. I S. 1858) geändert worden ist.


9. Ablehnung der Anfrage

9.1 Es wird sich vorbehalten, Anfragen abzulehnen. Dem ist so, wenn

  • es sich bei dem Wunsch-Motiv um ein urheberrechtlich geschütztes Bild handelt
  • das Motiv auf Vorstellungsseite des Kunden nicht umsetzbar wäre
  • das Motiv beispielsweise aufgrund der Größe keine dauerhaft gute Arbeit ergeben würde
  • der Inhalt der Arbeit im erheblichen Widerspruch zur inneren Überzeugung des Artist steht
  • eine Schwangerschaft besteht oder gestillt wird
  • Allergien oder Unverträglichkeiten gegen Farbe oder sonstige zu verwendende Arbeitsmaterialien bestehen
  • Krankheiten (wie HIV, Hepatitis, usw.) oder Krankheiten die offensichtlich die Haut beeinträchtigen (z. B. Neurodermitis, usw.), bestehen


10. Haftung

10.1 Es wird sich vorbehalten, bei Falschangaben wider besseres Wissen oder Verschweigen geforderter Umstände, zivil- und/oder strafrechtlich gegen den Auftraggeber vorzugehen, sowie ggf. auch nach Ausführung der Arbeiten eine dem Risiko entsprechende Zulage einzufordern.